Allgemeine Geschäftsbedinungen

Geschäftssitz:

Tippmate GbR
Almfeldstraße 18
83373 Taching am See

 

I. Geltungsbereich

(1) Die Tippmate GbR (nachfolgend „Tippmate“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(2) Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut ausdrücklich vereinbart werden.

(3) Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

(4) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Tippmate in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners Leistungen vorbehaltlos ausführt.

 

II. Angebotsbindung

Sämtliche Angebote sowie alle Angaben zu Waren und Preisen sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung durch Tippmate angenommen wird.

 

III. Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Kunden erhalten nach Vertragsannahme durch Tippmate eine Rechnung

(2) Der Kunde gerät 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder Zahlungsaufforderung, auch wenn diese direkt bei Vertragsabschluss erfolgt, in Verzug. Gegenüber Kaufleuten wird der Zugang der Zahlungsaufforderung am Tag der elektronischen Versendung bzw. Versendung per Fax, bei Versendung per Post drei Tage nach Versendung vermutet.
Dauert ein etwaiger Verzug des Kunden länger als 30 Kalendertage, oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, ist Tippmate berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus Eigentums- und/oder Nutzungsrechtsvorbehalten geltend zu machen.

(3) Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit der Gegenanspruch auf das gleiche Vertragsverhältnis zurückzuführen ist. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind rechtskräftig festgestellt oder von Tippmate anerkannt.

 

IV. Lieferung und Lieferverzug

(1) Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Tippmate vereinbart und versteht sich vorbehaltlich nicht zu vertretender Umstände und Ereignisse wie höhere Gewalt, unverschuldete Betriebsstörungen, fehlende Selbstbelieferung trotz ausreichender Vorsorge oder überraschendem Streik. Sollte sich die Lieferung/Leistung durch derlei Umstände so verzögern, dass eine rechtzeitige Bereitstellung der Leistung nicht möglich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

(2) Verlangt der Besteller nach Vertragsschluss Leistungsänderungen und/oder –ergänzungen und führt Tippmate diese aus, so ist Tippmate berechtigt, den durch die Leistungsänderungen und/oder –ergänzungen entstehenden Mehraufwand auf der Grundlage der vereinbarten Preise oder, soweit für den Gegenstand der Leistungsänderung und/oder –ergänzung keine Preise vereinbart wurden, auf der Grundlage unserer jeweils gültigen Preisliste bzw. auf der Grundlage der jeweils gültigen Preisliste unserer Zulieferanten, oder, soweit keine Preislisten bestehen, auf der Grundlage unserer üblichen Preise bzw. auf der Grundlage der üblichen Preise unserer Zulieferanten, hilfsweise zu den ortsüblichen, angemessenen Preisen, zusätzlich zu berechnen. Insbesondere bei umfangreichen Leistungsänderungs- und/oder –ergänzungsverlangen können wir dem Kunden auch ein Nachtragsangebot unterbreiten. Nimmt der Kunde das Nachtragsangebot nicht binnen 5 Arbeitstagen an, so führen wir die vereinbarten Leistungen ohne die verlangten Leistungsänderungen und/oder –ergänzungen aus. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, nach Vertragsschluss auf Leistungsänderungs- und/oder –ergänzungsverlangen einzugehen.

 

V. Lizenzbedingungen 

(1) Die Tippmate GbR räumt dem Kunden bei Erwerb einer Lizenz im Zweifel ein persönliches, nicht ausschließliches, einfaches Nutzungsrecht ein, die Software nach Maßgabe des Lizenzvertrages und dieser AGB zu nutzen.

(2) Hinweise oder Vermerke, die Urheber-, Patent-, Firmen-, Namens-, Kennzeichen- oder sonstige Markenrechte betreffen, darf der Kunde weder von der Software noch von einem etwa mitgelieferten Datenträger oder der Dokumentation oder sonstigen zur Verfügung gestellten Unterlagen entfernen, abdecken oder in sonstiger Weise ganz oder teilweise unterdrücken.

(3) Die Tippmate kann das Nutzungsrecht aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine gravierende Verletzung der Grenzen des eingeräumten Nutzungsrechts.

(4) Die Vermietung ist ausgeschlossen.

(5) Der Download oder Erwerb einer Demo-Version führt nicht zum Erwerb einer Lizenz im Sinne eines urheberrechtlichen Nutzungsrechts. Tippmate  gewährt die Nutzung lediglich widerruflich zu Testzwecken im Rahmen der für die Demoversion maßgeblichen Regelungen. Die Umgehung der technischen Einschränkungen der Demo-Version ist nicht gestattet.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

(1) Die in Ziff. V. bestimmten Nutzungsrechte werden bei ausstehender Zahlung unter der aufschiebenden Bedingung des Zahlungseingangs eingeräumt. Die Nutzung wird, wenn der Kunde nach den getroffenen Vereinbarungen oder Umständen mit der sofortigen Nutzung beginnen soll, für den Zeitraum bis zum Eintritt dieser Bedingung nur widerruflich im Sinne einer schuldrechtlichen Gestattung eingeräumt.

(2) Wenn Tippmate ihre Ansprüche gemäß Ziffer VI. 1. geltend macht, hat sie das Recht, die Leistung mit sofortiger Wirkung zu stoppen.

 

VII. Gefahrübergang

Der Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe der Zugangsdaten. Diese beinhalten Benutzername und Passwort des Administrators.

 

VIII. Haftung

(1) Tippmate weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Tippmate garantiert nicht, dass die eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist. Tippmate gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, die eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung funktioniert.

(2) Tippmate haftet dem Kunden aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen außerhalb der wesentlichen Vertragspflichten nur, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und die Haftung aus Garantiezusagen oder Risikoübernahmen bleiben unberührt.

 

IX. Datenschutz

Siehe Datenschutzerklärung

 

X. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die zwingende Anwendung des ausländischen Verbraucherschutzrechtes bei Bestellungen aus dem Ausland bleibt ggf. unberührt.

(2) Wenn Sie Kaufmann im Sinne des HGB sind oder für einen solchen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handeln ist Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang Ihrer Bestellung unser oben genannter Geschäftssitz (Traunstein). Tippmate ist berechtigt, auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

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